Im Allgemeinen werden Wachstumsraten nicht auf das nominale BIP bezogen, sondern es wird zunächst ein reales BIP kalkuliert. Das heißt, die Waren und Dienstleistungen werden preisbereinigt. Hier stellt sich natürlich immer die Frage, wie die Preisbereinigung vorzunehmen ist, d. h. welche Inflation man zugrunde legt. Zunehmend wird dabei ein hedonischer Ansatz gewählt, eine Berechnungsmethode, mit der man versucht, Verbesserungen bei Waren und Dienstleistung mit zu berücksichtigen. Angenommen, ein Warenkorb zur Bestimmung der Inflation enthalte einen Computer mit durchschnittlicher Leistung, der im Vorjahr 1.000,– Euro gekostet hat. Wenn dann in diesem Jahr ein Computer durchschnittlicher Leistung 1.100,– Euro kostet, würde man eine Inflation auf Vorjahresbasis von 10 % feststellen. Bei einer hedonischen Berechnung wird beispielsweise die Leistungssteigerung berücksichtigt. Das heißt, wenn ein Computer durchschnittlicher Leistung im aktuellen Jahr über doppelt soviel Hauptspeicher verfügt wie im Jahr zuvor, wird argumentiert, dass man für die 1.100,– Euro nunmehr einen doppelt so guten Computer erhält, der im Jahr zuvor 2.000,– Euro gekostet haben müsste, so dass man für diesen Teil des Warenkorbs eine drastische Deflation verzeichnet (von 2.000,– Euro auf 1.100,– Euro), d. h. minus 45%. Dieses kleine sehr vereinfachte Beispiel zeigt auf, wie viel „Gestaltungspotential“ die hedonische Berechnung zulässt.
In den USA wird die hedonische Preisermittlung schon seit vielen Jahren angewandt (seit 1996). Um Ländervergleiche mit den USA aussagekräftiger zu gestalten, finden hedonische Berechnungsgrundlagen zunehmend auch in europäischen Staaten Verwendung, in Deutschland erfolgte eine entsprechende Revision der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung im Jahr 2005.
