Die Gesetze und Regelungen im Bereich der Finanzdienstleistungsaufsicht machen mittlerweile die Anforderungen an Finanzdienstleister z. B. hinsichtlich der Dokumentation, Registrierung etc. von den jeweiligen verschiedenen Käufergruppen abhängig. Die Bandbreite der betrachteten Kundengruppen von Finanzprodukten reicht vom „naiven“ Kunden bis hin zum „Qualified Institutional Buyer“. Argumentiert wird hier mit dem Kundenschutz, letztendlich erreicht man dadurch aber auch eine gewisse Abschirmung mancher Märkte bzw. mancher Produkte. Die Gesetze geben z. B. vor, dass gewisse Produkte, die „nicht so einfach verstehbar sind“ oder die besonderen Risiken unterliegen, nur von Qualified Institutional Buyern gekauft werden dürfen. Eine Abgrenzung dieser Gruppe erfolgt beispielsweise über ihre rechtliche Zuordnung als Finanzinstitut oder aber auch über eine Eingrenzung typischer Handelsvolumina (also z. B. 100 Mill. $), eine hohe Eigenkapitalausstattung oder ähnliches.
