Unter einer Option versteht man die Verbriefung des Rechts, ein Termingeschäft im Verlauf eines verabredeten Zeitraums auszuführen oder auch den Zeitraum ohne die Nutzung dieses Rechts verstreichen zu lassen. Termingeschäfte sind dabei Käufe oder Verkäufe, die in der Zukunft liegen. Als Beispiel: Bei einer bestimmten Aktienoption hat der Besitzer das Recht (nicht aber die Pflicht), bei dem Emittenten der Option im Rahmen eines gewissen Zeitraums eine bestimmte Aktie zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Sollte die Preisentwicklung der Aktie am Markt schlechter sein, wird der Besitzer der Option diese Option nicht wahrnehmen. Sollte der Preis aber gestiegen sein, wird er dies sicherlich tun, weil er danach beim Verkauf der Aktie einen Gewinn erzielen kann. Optionen sind insofern Futures ohne die damit verbundene Verpflichtung zur Ausführung des verabredeten Termingeschäfts.
