Wie ist der Zinseszins-Effekt einzuschätzen?

In Bezug auf das Zinseszins-Thema ist Folgendes anzumerken: Man muss hierzu auf der einen Seite den Zins als Risikoprämie für die Übernahme von Risiko betrachten, auf der anderen Seite den Vermögensaspekt, d. h. die Frage, ob Erträge aus Vermögen, wenn sie selbst wieder angelegt werden, neue Erträge erwirtschaften.
 
Zur ersten Betrachtungsweise:
Der Zins als Risikoprämie für die Übernahme von Kreditausfallrisiken: Nur wenn der Schuldner, der das Versprechen abgegeben hat, nach einem gewissen Zeitraum seine Schuld zurückzuzahlen, weder zu dieser Zurückzahlung in der Lage ist, noch seiner Verpflichtung nachkommt, die Risikoprämie zu entrichten kommt es zu einem Zinseszins-Effekt. Denn sonst wird ja nach der Laufzeit des Kredits die Schuld zurückgezahlt, dann kommt überhaupt kein Zinseszins zum Tragen. Wenn der Schuldner aber noch nicht einmal den Zins begleichen kann, so ist doch auch an sich davon auszugehen, dass er die Schuld niemals begleichen wird. D. h. einen Zins zu verlangen für das Risiko, dass man das verliehene Geld nicht zurückbekommt, ist durchaus auch als fair zu betrachten.
 
Vor diesem Hintergrund sollte es also normalerweise, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt, in keinster Weise zu einem Zinseszinseffekt kommen. Dies sieht lediglich in gewisser Hinsicht anders aus für Schuldner, bei denen man akzeptiert, dass sie nicht einmal in der Lage sind, die Zinsen zu zahlen und hier kann man in gewissem Umfang möglicherweise die öffentliche Hand betrachten, die aufgrund von Steuerumgehungen in den vergangenen vierzig Jahren in einer weltweiten Sicht dauerhaft eine Neuverschuldung ausgewiesen hat. D. h. in diesem Umfeld kommt es tatsächlich in gewissem Maße zu einem Zinseszinseffekt, aber auch nur deshalb, weil der öffentlichen Hand bislang nahezu uneingeschränkt Kredit gewährt wurde. Aber auch hier gibt es – wie in meinem Buch aufgezeigt – definitive Verschuldungsgrenzen, so dass es hier bei einer fortwährenden Neuverschuldung zu einer endgültigen Konkurssituation kommt. In dem Augenblick werden aber letztendlich alle Geldversprechen gegenstandslos. Die Besitzer dieser Geldversprechen werden also einen entsprechenden Verlust buchen müssen. Insofern hat auch hier die Zahlung eines Zinses durchaus einen vernünftigen Charakter, da dann auch hier voll und ganz das Risiko zum Tragen kommt, dass eine Schuld nicht zurückbezahlt wird.
 
Demgegenüber kann man sich die Frage stellen, wie die Zins- und Zinseszinsthematik, besser gesagt: Die Rendite und die nachfolgende Gewinnerzielung aus erneut angelegten Renditen einzuschätzen ist. Hier haben wir in der Gesellschaft die Erfahrung gemacht, dass es durchaus sinnvoll sein kann, ein gewisses Maß an Vermögensakkumulation zu haben, da nur dann auch wirklich größere Investments und das heißt der Aufbau wirklich größerer Objekte, beispielsweise Unternehmen, aber auch Gebäude usw., möglich sind. Nur wenn wir als Gesellschaft zulassen, dass sich in gewissem Maße Vermögen ansammeln kann, auch in wenigen Händen, kann es zu diesen größeren Investitionen in sinnvoller Art und Weise kommen. Wir sprechen hier von einer Optimierung der Kapitalallokation.
 
Die Frage, die sich mehr stellt, ist: Wie ist ein Steuersystem auszugestalten, das für die Gesellschaft einen fairen Beitrag von den Erträgen abfordert? Unser Ansatz hierfür ist die Betrachtung sämtlicher Erträge und die Festlegung der Steuerhöhe dem Prinzip der Festlegung gemäß ökonomischer Leistungsfähigkeit. D. h. man würde von den gesamten Erträgen von denen einen höheren Beitrag abfordern, die ein besonders hohes Einkommen ausweisen. Um über einen langen Zeitraum hinweg dem permanenten Aufbau von Vermögen entgegenzuwirken, plädieren wir für eine geeignet ausgestattete Erbschaftssteuer. D. h. aber letztendlich auch im Vermögensbereich ist es gesellschaftlich durchaus gewollt, dass diejenigen, die mehr Erträge erwirtschaften, als sie für den Konsum benötigen, diese Erträge wieder investieren können. Damit ist natürlich in direkter Weise verbunden, dass die neu investierten Erträge selbst auch wieder Erträge erwirtschaften können. Aber dies ist – wie gesagt – gesellschaftlich erwünscht und es kommt darauf an, Regularien zu schaffen, die ein mögliches, auch expotentielles Wachstum bezüglich einer Vermögensakkumulation, insbesondere Vermögensumschichtung von Arm zu Reich unterbinden bzw. in die gesellschaftlich gewünschten Bahnen lenkt und hierfür ist ein geeignetes Steuersystem das richtige Mittel.
 
Mir ist natürlich bewusst, dass es Literatur gibt, die den Zinseszinseffekt als einen an sich sehr leicht zu verstehenden schlimmen Mechanismus anprangern. Ich selbst sehe, wie sie meinen Ausführungen entnehmen, diesen Mechanismus im Kern nicht als Problem an, da er – wie gesagt – nur dann auftritt, wenn jemand sein abgegebenes Versprechen, eine Schuld zurückzuzahlen, nicht hält, ja nicht einmal die verabredete Risikoprämie bezahlen kann. Den Effekt hinsichtlich der öffentlichen Verschuldung sehe ich dabei auch als nachrangig an, denn – sofern die Steuerdisharmonien ausgeglichen werden und so die öffentliche Hand wieder ein wirkungsvolles Steuerungsmittel für die Festlegung von Abgabenhöhe besitzt – kann auch ein möglicherweise gegebener Zinseszinseffekt ausgeglichen werden.
 
 
Dr. Dirk Solte